Neue Pass-Regeln in Südtirol: Was Kurven-Fans jetzt wissen müssen
Traumhafte Serpentinen, atemberaubende Alpenpanoramen und der unverwechselbare Klang hochtouriger Motoren: Südtirol ist seit jeher das Mekka für Sportwagen-Enthusiasten, Motorradfahrer und Pässe-Liebhaber. Doch wer künftig Ausfahrten über die Südtiroler Passstraßen plant, sollte die rechtliche Lage genau im Blick behalten. Der Beschluss Nr. 495 der Landesregierung von Südtirol vom 19. Juni 2026 hat in der Szene für erhebliche Unruhe gesorgt. Das Clubmagazin PCLife bringt Licht ins Dunkel und erklärt, was weiterhin erlaubt ist und wo das Verbot greift. Klartext zum Beschluss Nr. 495 der Landesregierung zu den Passregeln in Südtirol: Wo verläuft die Grenze zwischen freier Ausfahrt und verbotenem Event?
Aus der PCLife-Redaktion
Entscheidend ist die Definition: Was ist eine „Motorsportveranstaltung“?
Die wichtigste Entwarnung vorweg: Die Südtiroler Landesregierung verbietet keineswegs pauschal jede geführte Ausfahrt oder das Befahren der Pässe. Entscheidend für das Verbot ist das magische Wort: „Motorsportveranstaltung“. Auf den festgelegten Straßen und Passabschnitten sind organisierte Motorsportveranstaltungen künftig strikt untersagt. Dabei spielt es laut Reglement keine Rolle, welche Fahrzeugklasse betroffen ist:
- Fahrzeugunabhängig: Das Verbot gilt gleichermaßen für Automobile, Motorräder und sogar Traktoren.
- Wettbewerbsunabhängig: Es ist völlig unerheblich, ob ein Rennen mit Zeitnahme stattfindet oder ob völlig ohne Wertungsdruck und Stoppuhr gefahren wird.
Kriterienkatalog: Wann wird eine Ausfahrt zur Veranstaltung?
Die Behörden bewerten den Charakter einer Ausfahrt anhand ihres Organisationsgrads. Je professioneller die Rahmenbedingungen strukturiert sind, desto eher fällt das Event unter den Verbotsbeschluss.
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Merkmal |
Relevanz & Ausprägung |
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Offizieller Veranstalter |
Auftreten einer offiziellen Organisation, eines Clubs oder kommerziellen Anbieters als Ausrichter. |
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Anmeldung & Participant lists |
Formelles Anmeldeverfahren sowie das Führen fixer Teilnehmerlisten im Vorfeld. |
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Roadbook & Routenführung |
Bereitstellung gedruckter/digitaler Routenbücher, feste Navigationsvorgaben und strukturierte Gruppenführung. |
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Start- & Zielorganisation |
Feste Start- und Zielpunkte mit offizieller Logistik, Durchfahrtskontrollen oder Bogen-Aufbauten. |
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Genehmigungspflicht |
Veranstaltungen, die aufgrund ihrer Größe oder Struktur behördlich anzeige- oder genehmigungspflichtig sind. |
Grundsatz: Je professioneller und durchorganisierter eine Veranstaltung auftritt, desto eher fällt sie unter den Beschluss Nr. 495.
Was heißt das für Porsche-Clubs und Pass-Liebhaber?
Für die Praxis bedeutet dies eine klare Trennlinie:
- ERLAUBT: Eine kleine private Ausfahrt unter Freunden ohne offiziellen Veranstaltungscharakter bleibt weiterhin möglich. Hier bewegen sich Fahrbegeisterte im normalen Rahmen der StVO, ohne dass eine organisatorische Struktur im Hintergrund greift.
- VERBOTEN: Offiziell ausgeschriebene Club-Touren mit Anmeldeformular, Teilnehmerlisten, Roadbooks und fester Start-/Zielorganisation auf den betroffenen Strecken.

Übersicht für die Praxis
Privat & Spontan (ERLAUBT) Organisiert & Formell (VERBOTEN)
- Spontane Fahrten in kleinen Gruppen • Offiziell ausgeschriebene Club-Touren
- Keine offizielle Teilnehmerliste • Ausfahrten mit Roadbook & Startnummern
- Individuelle Routenwahl • Feste Start-/Ziel-Logistik & Checkpoints
- Einhaltung der StVO • Gewerbliche Sportwagen-Touren
Fazit und Empfehlung
Wer die legendären Kehren Südtirols auch künftig genießen möchte, sollte bei der Planung von Gruppenfahrten Sensibilität walten lassen. Porsche-Clubs und Sportwagen-Communities sind gut beraten, Ausfahrten dezent, in kleineren Gruppen und ohne formelle Event-Strukturen durchzuführen. So bleibt die Freude am Fahren auf den schönsten Alpenpässen erhalten, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Angaben ohne Gewähr. Quelle: PCLife-Magazin / Beschluss Nr. 495 der Südtiroler Landesregierung vom 19. Juni 2026.



